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Wer oder was macht einen zum Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Für Datenschutzbeauftragte gibt es weder standardisierte Ausbildungswege noch Abschlüsse. Vom Gesetzgeber werden für die Anerkennung sowohl Kenntnisse der datenschutzrelevanten Gesetze (Fachkunde) als auch Kenntnisse der Datenverarbeitung und Informationstechnik (Informatik) gemäß §§ 4f, 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt. Das bedeutet in der Praxis, dass sich für die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten entweder Juristen oder Informatiker mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation im jeweils anderen Fachgebiet eignen.
Die Aufsichtsbehörde kann per Gesetz sogar die Abberufung und Neubestellung eines DSB verlangen, wenn dieser nicht die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Um die Ausbildung auch gegenüber den Aufsichtsbehörden zu qualifizieren, bieten einige Institutionen geeignete fachmännische Ausbildungswege, Prüfungen und Zertifizierungen an.
So etwa die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit mit der Zertifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert) oder der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit mit der Ausbildung zum "geprüften, fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell".
Unser Herr Kurschat ist seit 2006 Datenschutzbeauftragter nach dem Ulmer Modell, und seit Jan. 2012 sogar mit Gütesiegel!
Die Besetzung dieser Position durch Geschäftsführer, Personal-, IT-Leiter und -Administratoren scheidet aufgrund der Interessenkollision aus. Für kleine und mittelständige Unternehmen bietet sich als Lösung die Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten mit entsprechender Qualifikation an. Dieser kann in hoher Qualität die geforderten Funktionen erfüllen, ohne dass es zu unternehmensinternen Aufgabenkonflikten kommt.
Die CamData GmbH übernimmt in Betrieben die Einführung des Datenschutzmanagements beziehungsweise die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Im Rahmen der Datenschutzberatung werden alle vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht: Einführung Datenschutzorganisation, technisch-organisatorischer Datenschutz, Prüfung IT-Sicherheit sowie Mitarbeiterschulung. |